Aktenzeichen

Das gerichtliche Geschäftszeichen, unter dem das Verfahren geführt wird.

Jedes Zwangsversteigerungsverfahren trägt ein Aktenzeichen des zuständigen Amtsgerichts (z. B. „5 K 123/25"). Es identifiziert das Verfahren eindeutig und wird in allen Bekanntmachungen genannt.

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