Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?
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Der Versteigerungstermin
Eine Zwangsversteigerung findet öffentlich beim zuständigen Amtsgericht statt. Den Termin setzt das Gericht fest und veröffentlicht ihn vorab. Jeder kann teilnehmen — auch nur als Zuschauer. Wer mitbieten will, muss sich mit Personalausweis ausweisen und in der Regel eine Sicherheitsleistung erbringen.
Der Rechtspfleger leitet den Termin. Zu Beginn werden die Grundstücksdaten, der festgesetzte Verkehrswert und die Versteigerungsbedingungen verlesen.
Die Bietstunde
Nach der Bekanntmachung beginnt die Bietzeit, die mindestens 30 Minuten dauert. In dieser Zeit können Gebote abgegeben werden. Jedes Gebot muss das vorherige übersteigen. Der Rechtspfleger ruft die Gebote auf; geboten wird mündlich im Saal.
Sicherheitsleistung
Wer bietet, muss meist 10 % des Verkehrswerts als Sicherheit hinterlegen — per vorab überwiesenem Betrag, Bundesbank-Scheck oder Bürgschaft. Bargeld wird in der Regel nicht akzeptiert. Wer den Zuschlag nicht erhält, bekommt die Sicherheit zurück.
Der Zuschlag
Nach Ende der Bietzeit entscheidet das Gericht über den Zuschlag an das Höchstgebot. Mit dem Zuschlag wird der Bieter Eigentümer — nicht erst mit Grundbucheintrag. Der Restkaufpreis ist innerhalb einer gesetzten Frist zu zahlen, zuzüglich Zinsen ab Zuschlag.
Wertgrenzen beachten
Liegt das höchste Gebot unter 70 % oder 50 % des Verkehrswerts, kann der Gläubiger den Zuschlag verhindern (5/10- bzw. 7/10-Grenze). Das schützt vor Verschleuderung — und ist für Bieter ein wichtiger Kalkulationsfaktor.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Notar?
Nein. Der Zuschlag durch das Gericht ersetzt den notariellen Kaufvertrag. Notarkosten für die Beurkundung entfallen daher.
Kann ich die Immobilie vorher besichtigen?
Es gibt kein Besichtigungsrecht. Manche Eigentümer lassen Besichtigungen zu, viele nicht. Das Verkehrswertgutachten ist oft die einzige Informationsquelle.