Verkehrswert

Der gerichtlich per Gutachten festgesetzte Marktwert der Immobilie.

Der Verkehrswert ist der vom Amtsgericht auf Basis eines Sachverständigengutachtens festgestellte Marktwert zum Stichtag. Er bildet die Grundlage für die Wertgrenzen und die Höhe der Sicherheitsleistung, ist aber nicht mit dem sinnvollen Maximalgebot gleichzusetzen.

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