Begriffe der Zwangsversteigerung
Die wichtigsten Fachbegriffe — kurz und verständlich.
- 5/10- und 7/10-Wertgrenze
Schwellen (50 % und 70 % des Verkehrswerts), unterhalb derer der Zuschlag versagt werden kann.
- Aktenzeichen
Das gerichtliche Geschäftszeichen, unter dem das Verfahren geführt wird.
- Bargebot
Der Teil des Gebots, der bar zu zahlen ist — über bestehenbleibende Rechte hinaus.
- Beschlagnahme
Der gerichtliche Akt, der das Grundstück dem Verfahren unterwirft.
- Bietstunde
Die Phase im Termin, in der Gebote abgegeben werden — mindestens 30 Minuten.
- Bietzeit
Synonym zur Bietstunde — die gesetzlich mindestens 30-minütige Gebotsphase.
- Geringstes Gebot
Die Mindestsumme, die ein Gebot abdecken muss, inkl. bestehenbleibender Rechte.
- Rechtspfleger
Der Gerichtsbeamte, der den Versteigerungstermin leitet.
- Sicherheitsleistung
Meist 10 % des Verkehrswerts, die Bieter vor dem Gebot hinterlegen.
- Teilungsversteigerung
Versteigerung zur Auflösung einer Eigentümergemeinschaft, z. B. nach Scheidung oder Erbfall.
- Verkehrswert
Der gerichtlich per Gutachten festgesetzte Marktwert der Immobilie.
- Verkehrswertgutachten
Das Sachverständigengutachten, auf dessen Basis das Gericht den Verkehrswert festsetzt.
- Versteigerungstermin
Der öffentliche Gerichtstermin, an dem geboten wird.
- Zuschlag
Der gerichtliche Beschluss, der den Höchstbietenden zum Eigentümer macht.
- Zwangshypothek
Ein per Zwangsvollstreckung im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht eines Gläubigers.