Zuschlag

Der gerichtliche Beschluss, der den Höchstbietenden zum Eigentümer macht.

Mit dem Zuschlag überträgt das Gericht das Eigentum an den Höchstbietenden — bereits vor der Grundbuchänderung. Der Zuschlag ersetzt den notariellen Kaufvertrag. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Erwerber Nutzen und Lasten und schuldet den Restkaufpreis zuzüglich Zinsen.

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