Beschlagnahme

Der gerichtliche Akt, der das Grundstück dem Verfahren unterwirft.

Mit der Beschlagnahme wird das Grundstück dem Zwangsversteigerungsverfahren unterworfen; Verfügungen des Schuldners darüber sind dem Gläubiger gegenüber unwirksam. Sie markiert den verfahrensrechtlichen Startpunkt.

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