Beschlagnahme
Der gerichtliche Akt, der das Grundstück dem Verfahren unterwirft.
Mit der Beschlagnahme wird das Grundstück dem Zwangsversteigerungsverfahren unterworfen; Verfügungen des Schuldners darüber sind dem Gläubiger gegenüber unwirksam. Sie markiert den verfahrensrechtlichen Startpunkt.