Teilungsversteigerung

Versteigerung zur Auflösung einer Eigentümergemeinschaft, z. B. nach Scheidung oder Erbfall.

Die Teilungsversteigerung dient nicht der Befriedigung von Gläubigern, sondern der Auflösung einer Gemeinschaft (etwa von Miterben oder geschiedenen Ehegatten), wenn eine reale Teilung nicht möglich ist. Der Erlös wird unter den Beteiligten aufgeteilt.

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