Sicherheitsleistung

Meist 10 % des Verkehrswerts, die Bieter vor dem Gebot hinterlegen.

Wer bei einer Zwangsversteigerung mitbietet, muss in der Regel eine Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswerts erbringen — per vorab überwiesenem Betrag, Bundesbank-Scheck oder Bürgschaft. Bargeld wird üblicherweise nicht akzeptiert. Erfolglose Bieter erhalten die Sicherheit zurück.

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