Finanzierung und Sicherheitsleistung bei der Zwangsversteigerung

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Die Sicherheitsleistung

Vor dem Bieten verlangt das Gericht meist 10 % des Verkehrswerts als Sicherheit. Sie muss sofort verfügbar sein — typischerweise als vorab überwiesener Betrag oder bestätigter Bundesbank-Scheck. Planen Sie sie als ersten Liquiditätsbedarf ein.

Finanzierung vorab klären

Anders als beim normalen Kauf gibt es keine wochenlange Schwebezeit: Nach dem Zuschlag läuft die Zahlungsfrist. Klären Sie Ihre Finanzierung daher vor dem Termin und holen Sie sich eine belastbare Zusage Ihrer Bank.

Was Banken sehen wollen

Banken bewerten das Objekt eigenständig. Das Verkehrswertgutachten, der Zustand und mögliche bestehenbleibende Rechte fließen in die Beleihung ein. Ein realistischer Marktwert und eine saubere Risikoeinschätzung helfen Ihnen im Gespräch.

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