Finanzierung und Sicherheitsleistung bei der Zwangsversteigerung
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Die Sicherheitsleistung
Vor dem Bieten verlangt das Gericht meist 10 % des Verkehrswerts als Sicherheit. Sie muss sofort verfügbar sein — typischerweise als vorab überwiesener Betrag oder bestätigter Bundesbank-Scheck. Plane sie als ersten Liquiditätsbedarf ein.
Finanzierung vorab klären
Anders als beim normalen Kauf gibt es keine wochenlange Schwebezeit: Nach dem Zuschlag läuft die Zahlungsfrist. Kläre deine Finanzierung daher vor dem Termin und hol dir eine belastbare Zusage deiner Bank.
Was Banken sehen wollen
Banken bewerten das Objekt eigenständig. Das Verkehrswertgutachten, der Zustand und mögliche bestehenbleibende Rechte fließen in die Beleihung ein. Ein realistischer Marktwert und eine saubere Risikoeinschätzung helfen dir im Gespräch.