Zwangsversteigerung finanzieren: So überzeugen Sie Ihre Bank

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Warum die normale Baufinanzierung oft nicht passt

Beim klassischen Kauf prüft die Bank in Ruhe Kaufvertrag, Unterlagen und Objekt — bei der Zwangsversteigerung fehlt diese Schwebezeit. Es gibt keinen Kaufvertragsentwurf, häufig keine Innenbesichtigung und der endgültige Preis steht erst mit dem Zuschlag fest. Viele Banken bewerten deshalb konservativer oder begleiten Versteigerungen gar nicht — fragen Sie früh nach den Konditionen Ihres Instituts.

Finanzierungszusage vor dem Termin

Die wichtigste Regel: Bieten Sie nie ohne gesicherte Finanzierung. Holen Sie vor dem Termin eine möglichst verbindliche Zusage über Ihr geplantes Maximalgebot zuzüglich Nebenkosten ein. Legen Sie der Bank dazu das Verkehrswertgutachten, Ihre Kalkulation und Ihre Einkommensunterlagen vor — je vollständiger das Paket, desto belastbarer die Zusage.

Eigenkapital realistisch planen

Die Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts muss vor dem Termin verfügbar sein und stammt in der Praxis fast immer aus Eigenmitteln. Hinzu kommen Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Eintragungskosten, die Banken üblicherweise nicht mitfinanzieren. Wer zusätzlich einen Puffer für Sanierung und Unvorhergesehenes einplant, gerät nach dem Zuschlag nicht unter Druck.

Sicherheitsleistung und Restkaufpreis: zwei Fristen

Verwechseln Sie die beiden Zahlungen nicht: Die Sicherheitsleistung ist vor dem Termin zu erbringen, der Rest des Bargebots erst nach dem Zuschlag — in der Regel zum gerichtlich bestimmten Verteilungstermin, der oft einige Wochen später liegt. Wichtig für die Kalkulation: Das Bargebot ist nach § 49 ZVG ab dem Zuschlag mit 4 % jährlich zu verzinsen. Ihre Bank muss die Auszahlung also in diesem Zeitfenster darstellen können.

Absicherung der Bank

Auch bei der Versteigerung sichert sich die finanzierende Bank über eine Grundschuld am erworbenen Objekt. Da Sie bereits mit dem Zuschlag Eigentümer werden, lässt sich die Bestellung zügig in die Wege leiten. Sprechen Sie den Ablauf vorab mit Bank und gegebenenfalls Notar durch, damit zwischen Zuschlag und Zahlungsfrist keine Lücke entsteht.

Mit klarem Budget in den Termin

Wer Finanzierungsrahmen, Sicherheitsleistung und Nebenkosten vorab sauber durchgerechnet hat, kann im Termin diszipliniert bieten und steigt rechtzeitig aus. Mit dem Bietlimit-Rechner spielen Sie Ihre Annahmen vorab durch und sehen, wo Ihr maximal sinnvolles Gebot liegt.

Häufige Fragen

Reicht eine unverbindliche Finanzierungsbestätigung?

Davon ist abzuraten. Nach dem Zuschlag sind Sie an Ihr Gebot gebunden — platzt dann die Finanzierung, drohen erhebliche Nachteile. Holen Sie deshalb vor dem Termin eine möglichst verbindliche Zusage über Ihr Maximalgebot ein.

Wie schnell muss ich nach dem Zuschlag zahlen?

Der Rest des Bargebots ist in der Regel zum gerichtlich bestimmten Verteilungstermin fällig, der häufig einige Wochen nach dem Zuschlag liegt. Ab dem Zuschlag fallen auf das Bargebot 4 % Zinsen jährlich an.

Kann ich die Sicherheitsleistung über die Bank finanzieren?

Üblich ist das nicht — die Sicherheit stammt in der Praxis meist aus Eigenmitteln. Eine Bankbürgschaft als Form der Sicherheit ist möglich; ob Ihr Institut sie stellt, klären Sie am besten frühzeitig.

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